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Geschäftsinhaltsversicherung

Mit der Geschäftsinhaltsversicherung Büroeinrichtung, Maschinen und Warenbestand absichern

Boss-Assekuranz Berlin - Geschäftsinhaltsversicherung

Feuer und Raub – schnell können erhebliche Werte zerstört werden

Jeder Betrieb investiert größere Summen in Büroeinrichtung, Werkzeuge, Maschinen und Warenbestand. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch diese Investitionen zerstören und dadurch den Betriebsablauf massiv beeinträchtigen oder sogar zum Erliegen bringen.

Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche können die Existenz eines Unternehmens gefährden.

Die Lösung

Der Abschluss einer Geschäftsinhaltsversicherung

Für wen ist die Geschäftsinhaltsversicherung?

Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.

Was ist versichert?

Bewegliche Sachen am Versicherungsort, wie z.B. technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte, sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, Schäden die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision, usw.) in den Versicherungsschutz mit einzuschließen.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung
  • Krieg
  • Kernenergie
  • In der Feuerversicherung: Sengschäden, Überspannungsschäden
  • In der Einbruchdiebstahlversicherung: Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage
  • In der Sturmversicherung: Schäden durch Sturmflut, Lawinen und durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen
  • In der Elementarschadenversicherung: Schäden durch Sturmflut oder Rückstau

Wo gilt die Geschäftsinhaltsversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden
  • Aufräum- und Abbruchkosten – aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert
  • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert
  • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung – die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn

Geschäftsinhaltsversicherung – Wie geht´s weiter?

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