Versicherte Leistungen:
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, denn:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Das umgeworfene Glas Rotwein oder die durch einen Fußball zerbrochene Fensterscheibe des Nachbarn sind ein vergleichsweise geringer Schaden. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! Wenn die Kinder auf der Straße spielen und einen Radfahrer zu Fall bringen, der sich durch den Sturz so schwer verletzt, dass er sein weiteres Leben im Rollstuhl verbringen muss und auf Schadenersatz klagt, kann die Forderung den Betrag von einer Million Euro schnell übersteigen. Um von solchen Schadenersatzansprüchen nicht ruiniert zu werden, ist eine private Haftpflichtversicherung unerlässlich.
Eine private Haftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die private Haftpflichtversicherung prüft, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der Bedingungen.
Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.
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Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Tipps und Tricks von MR. MONEYPENNY und ein teurer Schaden, den Miris Freund durch eine Unachtsamkeit verursacht hat. Neben der Krankenversicherung ist die private Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte, denn die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Wenn zum Beispiel Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! Alle wichtigen Fragen dazu werden in den beiden Videos beantwortet.