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DAV

Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

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Hintergrundinformation (Stand Januar 2015).
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. wurde im Jahre 1871 in Bamberg als Interessenvertretung der deutschen Rechtsanwälte gegründet und hat heute seinen Sitz in Berlin.

Der Verein ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Rechtsanwälten auf der Basis der Vereinigungsfreiheit, wobei die Mitgliedschaft in der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer Voraussetzung ist. Im DAV sind 243 inländische örtliche und 14 ausländische Anwaltvereine organisiert, die zusammen rund 66.000 Mitglieder haben. Das entspricht ca. 40 % der 165.000 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte.

Zunächst war der Sitz zehn Jahre in Berlin und bis 1932 war der Deutsche Anwaltverein am Sitz des Reichsgerichts in Leipzig ansässig, unter anderem aus Missbilligung des Umzugs nach Berlin 1932 legte der seit 1924 amtierende Präsident Martin Drucker sein Amt nieder. Nachfolger wurde Rudolf Dix. Letzter Präsident in der Zeit des Nationalsozialismus war Hermann Voß, bevor der Verein im Jahre 1934 durch Walter Raeke aufgelöst und auf Befehl von Hans Frank gleichgeschaltet wurde. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs erfolgte die Wiedergründung des DAV auf Initiative des Hamburger Rechtsanwalts und ersten Nachkriegspräsidenten Emil von Sauer mit Sitz in Hamburg bis 1977. Seit dieser Neugründung sind nicht mehr die einzelnen Rechtsanwälte Mitglieder des DAV, sondern jeweils die örtlichen Anwaltvereine, die teilweise in Landesverbänden organisiert sind. Der DAV hatte zwischenzeitlich seinen Sitz in Bonn und ist seit 2000 wieder in Berlin.

Seit Juni 2015 ist Ulrich Schellenberg als Nachfolger von Wolfgang Ewer Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Aufgaben

Zweck des Vereins ist nach seiner Satzung die Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats. Die Pflege von Gemeinsinn und wissenschaftlichem Geist hat sich der Berufsverband ebenso auf die Fahnen geschrieben. Eine intensive Beschäftigung mit der Gesetzgebung findet in den Gesetzgebungs- und Fachausschüssen statt, die diese durch regelmäßige Stellungnahmen begleiten. Die Ausschüsse sind ehrenamtlich mit Persönlichkeiten aus der Anwaltschaft besetzt. Die Gesetzgebungsausschüsse erarbeiten Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesentwürfen, die Fachausschüsse sind Unterstützung für Vorstand und Geschäftsführung bei verbandsinternen Fragestellungen.

DAV-Ausschüsse bestehen für die Bereiche: Anwaltliche Berufsethik, Anwaltsnotariat, Arbeitsrecht, Aus- und Fortbildung, Außergerichtliche Konfliktbeilegung, Ausländer- und Asylrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Berufsrecht, UIA, DAV-Pressepreis, Deutsche CCBE-Delegation, Elektronischer Rechtsverkehr, Erbrecht, Europäisches Vertragsrecht, Familienrecht, Gefahrenabwehrrecht, Geistiges Eigentum, Gender, Handelsrecht, Informationsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Menschenrechte, Miet- und Wohnungsrecht, Privates Bau- und Architektenrecht, Rechtsdienstleistungsrecht, Reno, RVG und Gerichtskosten, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht.

Neben diesen Aufgaben widmet sich der DAV über die Deutsche Anwaltakademie der Fort- und Weiterbildung der Anwälte. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der DAV im Jahr 2006 die DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern, die sich regelmäßig fortbilden, ausgestellt wird.
Quelle: Wikipedia


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