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BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Onlinerechner Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung


BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Boss-Assekuranz Berlin - BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Richtig abgesichert arbeitet man entspannter...

Als Dolmetscher und Übersetzer tragen Sie ein hohes Risiko, wenn Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Schaden verursachen und von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Da Sie für die finanziellen Folgen aufkommen müssen, drohen Ihnen erhebliche finanzielle Konsequenzen.

Ohne einen entsprechenden Versicherungsschutz kann das existenzbedrohende Formen annehmen. Die Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter und macht damit Ihre Risiken kalkulierbar.

Anhand der vom Versicherungsnehmer gemachten Angaben wird mittels des Onlinerechners ein Versicherungsangebot mit Beiträgen und Leistungen aufgezeigt, das den Bedarf des Versicherungsnehmers erfüllt.

Optional abschließbarer Versicherungsschutz

Cyber-Versicherung: Hacker-Angriffe sind für die meisten Unternehmen existenzbedrohend – egal in welcher Branche. Eine Cyberversicherung schützt doppelt: Sie organisiert im Ernstfall schnelle Hilfe und schützt vor dem finanziellen Ruin.

Sachinhalt- und Elektronik Allgefahren Versicherung: Zur Absicherung Ihrer Büroeinrichtung und technischer Geräte wie Laptops, Handys und Server. Leistungsstarker Versicherungsschutz (Allgefahren-Prinzip), auch auf Dienstreisen oder bei Ihrem Kunden vor Ort, mit einer weltweit gültigen Außenversicherung. Übernahme der Kosten für die Reparatur oder ein gleichwertiges Ersatzgerät zum Neuwert.

Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder

Die Boss-Assekuranz als Vermittler prüft im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig die Angebote verschiedener Versicherer und hat aufgrund des ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnisses, des Bedingungswerks und der Tarifmerkmale mit dem Versicherer mailo Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder vereinbart.

Highlight: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA/Kanada!

Neben der Dolmetscher/Übersetzer-Tätigkeit sind diverse weitere Tätigkeiten versichert, unter anderem Lektorat, Korrektorat, Sprachlehrer, Stadtführungen, Relocation, Layout-Kontrolle, Terminologiearbeit und vieles mehr.

Die Tätigkeit Technischer Redakteur kann gegen Zuschlag ebenfalls mit versichert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt für Mitglieder des BDÜ ein Kündigungsverzicht des Versicherers im Schadenfall.

Die Boss-Assekuranz empfiehlt den Abschluss der Berufshaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5.000.000 Euro und der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 300.000 Euro sowie ergänzend die Cyberversicherung zur Absicherung von Cybereigenschäden (z.B. Hackerangriffe). Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Allgefahren Sachversicherung inkl. Elektronikversicherung abzuschließen, um die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung abzusichern.

Nachstehend einige Schadenbeispiele aus der Praxis

Abgrenzungsprobleme Berufs- & Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Die Artikelzutatenlisten für Fertigsalate wurden vom freien Mitarbeiter einer Übersetzerin fehlerhaft ins Ungarische übersetzt. Statt „Eier aus Bodenhaltung“ übersetzte er fälschlicherweise „Eier aus Freilandhaltung“. Der Fehler blieb zunächst unbemerkt. Nachdem er bemerkt wurde, musste eine komplette Charge, die bereits nach Ungarn ausgeliefert worden war, vernichtet werden. Darüber hinaus mussten sämtliche bereits produzierten Verpackungen (Deckel) vernichtet werden. Der Schadenfall wurde vom Berufshaftpflichtversicherer als „echter“ Vermögensschaden eingestuft.

Leider war die Kundin unserer Empfehlung, eine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, nicht gefolgt, sondern hatte nur eine Berufs-Haftpflichtversicherung gezeichnet. Der Schadenfall war daher nicht versichert. Schadenhöhe unbekannt.

Dieser Schaden ist auch ein Paradebeispiel für bestehende Abgrenzungsprobleme. Selbst für die Versicherungsunternehmen ist nicht eindeutig klar, ob es sich hierbei um einen Sachschaden (Lebensmittelverpackung) mit Vermögensfolgeschaden - also ein Schaden, den die Berufs-Haftpflichtversicherung regulieren muss - oder um einen Vermögensschaden (fehlerhafte Übersetzung) mit Sachfolgeschaden - also ein Schaden, den die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ersetzen muss - handelt.

Deshalb empfehlen wir den Abschluss der Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und zwar bei e i n e m Versicherer.

Welche Abteilung der Versicherungsgesellschaft den Schaden dann reguliert, kann Ihnen egal sein. Entscheidend ist, dass der Versicherer die Bezahlung des Schadens nicht ablehnt, was passieren kann, wenn die Berufs-Haftpflichtversicherung und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei zwei unterschiedlichen Gesellschaften bestehen.
Schlüsselverlust
  • Ein Übersetzer verliert dieSchlüssel für ein angemietetes Büro. Schlüssel und Schlösser mussten getauscht werden.

    Schadenhöhe 700 Euro.


  • Eine Übersetzerin arbeitet nebenbei als Sprachlehrerin an der Volkshochschule und hat die Schlüssel der Schule verloren. Schlösser und Schlüssel mussten getauscht werden.

    Schadenhöhe 1.060 Euro.
  • Gemietetes Dolmetscherpult
    Eine Dolmetscherin hat durch Verschütten von Flüssigkeit einen Schaden an einem gemieteten Dolmetscherpult verursacht.

    Schadenhöhe 900 Euro.
    Fehlerhafte Lektorierung eines Wandkalenders
    Fehlerhafte Lektorierung eines Wandkalenders. Der Übersetzer hatte übersehen, dass "Ostersontag" fälschlicherweise nur mit einem "n" geschrieben war. Das Honorar des Übersetzers betrug 35 Euro.

    Die Kosten für den Neudruck des Wandkalenders mit den Maßen 120 x 80 cm betrugen 2.300 Euro.
    Bei Übersetzung einer Bestellung in der Kommastelle verrutscht
    Bei der Übersetzung einer Bestellung von Bauteilen mit Titanbeschichtung für eine Industriefirma ist die Übersetzerin in einer Kommastelle verrutscht, wodurch die Bauteile mit einer zu dünnen Titanbeschichtung geliefert wurden und deshlb nicht zu verwenden waren.

    Schadenhöhe vermutlich 50.000 Euro.
    Flugbuchung für ein falsches Datum
    Eine Dolmetscherin arbeitet für eine portugiesische Familie und sollte in deren Auftrag Flüge für den 08.02. buchen. Fälschlicherweise bucht sie Flüge für den 08.03. Durch die dadurch erforderliche spätere Umbuchung entstehen erhebliche Mehrkosten.

    Schadenhöhe 270 Euro.
    Beschädigung von Fotografen-Equipment
    Ein Übersetzer hatte einen Fotografen im Haus, der Prospektbilder erstellen sollte. Bei den Aufnahmen wurde die Lampe des Fotografen beschädigt.

    Schadenhöhe 1.030 Euro.
    Zerstörung eines Tablets
    Eine Sprachlehrerin hat im Unterricht versehentlich das Tablet eines Lehrgangsteilnehmers vom Tisch gestoßen. Das Tablet wurde dabei zerstört.

    Schadenhöhe 450 Euro.
    Fehlerhafte Bedienung eines Kaffeeautomaten
    Eine Dolmetscherin hielt einen Vortrag in einer JVA und hat den Kaffeeautomaten fehlerhaft bedient. Durch das falsche Einfüllen von Wasser entstand ein Kurzschluss.

    Schadenhöhe 230 Euro.
    Fehlerhafte Übersetzung einer Einbürgerungsurkunde
    Bei der Übersetzung einer Einbürgerungsurkunde wurde statt der weißrussischen die russische Staatsangehörigkeit eingetragen. Vom Geschädigten wurden die Fahrtkosten zur Botschaft und Verdienstausfall geltend gemacht.

    Schadenhöhe 210 Euro.

    Abwehr unberechtigter Ansprüche

    Leistungsumfang
    Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche dem Geschädigten gegenüber gehört zu den Aufgaben des Haftpflichtversicherers. Der Versicherer übernimmt hierbei auch gegebenenfalls entstehende Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen- und Gerichtskosten. Nachfolgend Schadenfälle aus der Praxis, bei denen die Versicherer unberechtigte Ansprüche dem Geschädigten gegenüber abgewehrt haben:
    Beschädigte Jacke
    Der Teilnehmer eines Sprachkurses bleibt in der Sprachenschule mit seiner Jackentasche an der Türklinke hängen, beschädigt sich dabei seine Jacke und macht Ansprüche bei der Sprachlehrerin geltend.
    Honorarrückforderung wegen eines Übersetzungsfehlers
    Ein Übersetzer hat ein Buch mit 180 Seiten vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Dabei ist ihm auf einer Seite ein Fehler unterlaufen. Der Auftraggeber verlangte vom Übersetzer 1.700 Euro, ohne die Forderung näher zu beziffern. Wie sich später herausstellte, handelte es sich dabei um das Honorar, welches der Übersetzer erhalten hatte. Da reine Honorarstreitigkeiten über Haftpflichtversicherungen nicht abgedeckt sind und der Auftraggeber keinen konkreten Schadenersatzanspruch geltend machte, hat der Versicherer dem Übersetzer Abwehrschutz geboten, für den Fall, dass der Geschädigte seine Forderung aufrechterhält.

    Tipp: Honorarstreitigkeiten sind absicherbar über eine Rechtsschutzversicherung und dem Baustein Firmen- und Vertrags-Rechtsschutz.
    Unverschuldete Terminüberschreitung
    Der Auftraggeber möchte Pflegekräfte aus den Philippinen nach Deutschland bringen. Dafür müssen Dokumente übersetzt und beglaubigt werden. Der Übersetzerin erteilt er dafür den Auftrag. Diese teilt ihm rechtzeitig mit, wann sie sich im Urlaub befindet und nicht zur Verfügung steht. Die Abwicklung zieht sich in die Länge. Der Auftraggeber liefert der Übersetzerin unvollständige Dokumente und nicht funktionierende Links für einen Cloud Zugang. Da die Arbeiten bis zum Urlaub nicht zu schaffen waren, hat die Übersetzerin dies dem Auftraggeber mitgeteilt und ihm angeboten, die Arbeiten danach wieder aufzunehmen. Der Auftraggeber hat der Übersetzerin mitgeteilt, dass ihm durch ihre Unterbrechung Schäden entstanden sind, die er bei ihr geltend macht. Übersetzerin und Versicherer hielten die Ansprüche für unbegründet.

    Optionaler Versicherungsschutz

    Cyber-Versicherung
    Den Abschluss des Zusatzmoduls Cyber Eigen- und Drittschadenabsicherung halten wir wegen der ansteigenden Zahl der existenzbedrohenden Hackerangriffe für zwingend erforderlich.

    Der Versicherungsschutz umfasst u.a.:
  • Haftpflichtansprüche gegen Sie aufgrund von Cyber-Attacken

  • Kosten zur Wiederbeschaffung und Wiederherstellung Ihrer Daten

  • Wiederherstellung des IT-Systems und der Daten

  • Kosten für IT-Forensiker und IT-Experten

  • Soforthilfe rund um die Uhr

  • Kosten für die Benachrichtigung von Geschädigten

  • Erpressungsschäden

  • Video - Wie eine Cyberversicherung schützt

    Nicht nur Konzerne und Großunternehmen werden Opfer von Hackerangriffen. Auch viele Freiberufler und selbstständige Kleinunternehmer unterschätzen die Notwendigkeit einer solchen Absicherung. Im Video sehen Sie, wie eine Cyberversicherung schützt:

    Sachinhalts- und Elektronikversicherung
    Das Zusatzmodul Sachinhalts- und Elektronikversicherung: bietet folgende Leistungen:
  • Versicherung Ihrer Büroeinrichtung und technischer Geräte wie Laptops, Handys, Server

  • auch auf Dienstreisen oder bei Ihrem Kunden vor Ort

  • Übernahme der Kosten für die Reparatur oder ein gleichwertiges Ersatzgerät zum Neuwert

  • weltweit gültige Außenversicherung

  • Allgefahren-Prinzip

  • Unterversicherungsverzicht
  • Fragen und Antworten zur BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

    Wer kann die Versicherung zu den Sonderkonditionen abschließen?
  • Die BDÜ-Versicherungen können Einzelmitglieder der Verbände BDÜ, VKD und VVU unter Angabe ihrer Mitglieds-Nr. und bei Antragstellung über den Online-Rechner der Boss-Assekuranz abschließen
  • Wer ist versichert?
  • Versicherungsnehmer

  • Angestellte des Versicherungsnehmers
  • Was ist versichert?
    Die BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, wenn Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden:

  • Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden und daraus resultierende, sogenannte "unechte" Vermögensschäden ab. Dazu gehören auch Folgeschäden wie Nutzungs- und Verdienstausfall, Behandlungskosten, Schmerzensgeld und - bei bleibenden Schäden - eine lebenslange Rente

  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt „echte“ Vermögensschäden ab

  • Cyber- sowie Sachinhalts- und Elektronikversicherung - siehe unter "Optionaler Versicherungsschutz"
  • Unterschied echter/unechter Vermögensschaden
  • Als echten oder reinen Vermögensschaden bezeichnet man Vorfälle, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt wurde. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privat-, Betriebs-, oder Berufs-Haftpflichtversicherungen - zur Schadenabsicherung ist der Abschluss einer separaten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich

  • Der unechte Vermögensschaden hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Kaffee- oder Wasserschaden die Festplatte eines Laptops beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar
  • Versicherte Tätigkeiten
  • Dolmetscher, Übersetzer, Dolmetsch- und/oder Übersetzungs-Dienstleistungen, Sprachlehrer, Sprachschule, Trainer und Coach für Sprachen, Lektor, Korrektor, Untertitler
  • Mitversicherte Nebentätigkeiten
  • Schreib- und Rechenarbeiten, Korrespondenz-Fremdsprachenkorrespondenz

  • Telefonkontakte, Publikumsverkehr

  • Post-, Fax-, E-Mailservice

  • Raumservice

  • Terminplanung und –überwachung

  • Datenerfassung und –verwaltung

  • Organisation von Dienstreisen, Tagungen, Veranstaltungen und Konferenzen

  • Rechnungserstellung, Zahlungsverkehrskontrolle, Mahnwesen

  • Entwurf, grafische Gestaltung, Design im Bereich Online-Dienste/Internet

  • Softwarelokalisierung

  • Layoutkontrolle

  • Softwareschulungen

  • Blogging, journalistische und redaktionelle Tätigkeiten

  • Schulungen für Sprachtechnologien

  • Terminologiearbeit

  • Relocation

  • Stadtführungen, Unterricht und Coaching im Bereich Kommunikation

  • Autor und Dozent im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
  • Beitragsfrei mitversichert
  • gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers

  • Angestellte, Praktikanten und Werkstudenten

  • Beauftragung freier Mitarbeiter

  • Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen (z.B. Dolmetscherpult) bis 10.000 Euro

  • Schlüsselverlust fremder beruflicher Schlüssel (wichtig für Sprachlehrer!)
  • Highlights
  • Versicherungsschutz weltweit - einschließlich USA/Kanada

  • Verschiedene Deckungssummen wählbar

  • Kombination von Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht-, Cyber-, Sachinhalts- & Elektronikversicherung bei einem Versicherer - Schadenbearbeitung aus einer Hand!

  • Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer

  • 10 Prozent Nachlass für Vereidigung, Beeidigung, Ermächtigung

  • 10 Prozent Nachlass für eine Vertragslaufzeit ab 3 Jahren

  • Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsablauf

  • Versicherbar sind Mitglieder mit Sitz in Deutschland und Österreich

  • GbR, GmbH, OHG, UG und Partnerschaftsgesellschaft kann Versicherungsnehmer werden, wenn alle Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer Verbands-Mitglieder sind

  • Es muss nicht angezeigt werden, ob die versicherte Person als Dolmetscher und/oder Übersetzer tätig ist, denn beide Tätigkeiten sind grundsätzlich abgesichert
  • Geltungsbereich
  • Für die BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA/Kanada
  • Beitragsberechnung
  • Der Beitrag richtet sich nach dem Jahresnettoumsatz und der gewählten Versicherungssumme
  • Gefahren und Schaden

    Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt

  • Honorarstreitigkeiten

  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden

  • Ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, Innere Unruhen, Terrorakte und Kernenergie

  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung
  • von Luft- oder Raumfahrzeugen

  • kerntechnischer oder atomarer Anlagen
  • Wie verhalte ich mich im Schadenfall?
  • Melden Sie einen Schaden unverzüglich schriftlich an die Boss-Assekuranz und erkennen Sie keine Schadenersatzansprüche an. Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz
  • Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
    Die Haftpflichtversicherung
  • prüft zunächst, ob die Ansprüche des Geschädigten gerechtfertigt sind

  • übernimmt die Korrespondenz mit dem Geschädigten

  • wehrt unbegründete Schadensersatzansprüche ab und übernimmt hierbei Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten

  • zahlt den Schadenersatz im Rahmen der Bedingungen, wenn der Anspruch begründet ist
  • Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

    Privat-Haftpflichtversicherung
    Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen, denn:

    „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§ 823 BGB).

    Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Das umgeworfene Glas Rotwein oder die durch einen Fußball zerbrochene Fensterscheibe des Nachbarn sind ein vergleichsweise geringer Schaden.

    Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen! Wenn die Kinder auf der Straße spielen und einen Radfahrer zu Fall bringen, der sich durch den Sturz so schwer verletzt, dass er sein weiteres Leben im Rollstuhl verbringen muss und auf Schadenersatz klagt, kann die Forderung den Betrag von einer Million Euro schnell übersteigen. Um von solchen Schadenersatzansprüchen nicht ruiniert zu werden, ist eine private Haftpflichtversicherung mit einer darin enthaltenen Forderungsausfalldeckung unerlässlich.

    Onlinerechner BDÜ Private Haftpflichtversicherung

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    BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Wie geht´s weiter?

    Weitere Infos erhalten Sie unter Downloads und im Onlinerechner.
    Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie werden kann, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
    Berechnen und beantragen Sie online Versicherungsschutz, nutzen Sie die Buttons „Terminvereinbarung“ oder „Angebotsanforderung“, senden Sie uns Ihre Fragen mit dem Kontaktformular oder rufen Sie uns an.


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    Berufs-/Betriebshaftpflicht für Existenzgründer

    Viele selbstständige Kleinunternehmer unterschätzen die Wichtigkeit einer Berufs-/ Betriebs-Haftpflichtversicherung. Im Video: Tipps und Tricks von MR. MONEYPENNY

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