Wer kann die Versicherung zu den Sonderkonditionen abschließen?
Die BDÜ-Versicherungen können Einzelmitglieder der Verbände BDÜ, VKD und VVU unter Angabe ihrer BDÜ-Mitglieds-Nr. und bei Antragstellung über die Boss-Assekuranz abschließen
Wer ist versichert?
Versicherungsnehmer
Angestellte des Versicherungsnehmers
Was ist versichert?
Die BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, wenn Sie in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden:
Die Berufs-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden und daraus resultierende, sogenannte "unechte" Vermögensschäden ab. Dazu gehören auch Folgeschäden wie Nutzungs- und Verdienstausfall, Behandlungskosten, Schmerzensgeld und - bei bleibenden Schäden - eine lebenslange Rente
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt „echte“ Vermögensschäden ab
Cyber- sowie Sachinhalts- und Elektronikversicherung - siehe unter "Optionaler Versicherungsschutz"
Unterschied echter/unechter Vermögensschaden
Als echten oder reinen Vermögensschaden bezeichnet man Vorfälle, bei denen weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, durch schuldhaftes Verhalten aber einem Dritten ein finanzieller Schaden zugefügt wurde. Derartige Vermögensschäden sind nicht Bestandteil üblicher Privat-, Betriebs-, oder Berufs-Haftpflichtversicherungen - zur Schadenabsicherung ist der Abschluss einer separaten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich
Der unechte Vermögensschaden hingegen ist der Folgeschaden aus einem Personen- oder Sachschaden. Wurde beispielsweise durch einen Kaffee- oder Wasserschaden die Festplatte eines Laptops beschädigt (= Sachschaden), so stellt der Datenverlust bzw. die notwendige kostenbelastete Datenwiederherstellung einen Sachfolgeschaden (bzw. unechten Vermögensschaden) dar
Versicherte Tätigkeiten
Dolmetscher, Übersetzer, Dolmetsch- und/oder Übersetzungs-Dienstleistungen, Sprachlehrer, Sprachschule, Trainer und Coach für Sprachen, Lektor, Korrektor, Untertitler
Mitversicherte Nebentätigkeiten
Schreib- und Rechenarbeiten, Korrespondenz-Fremdsprachenkorrespondenz
Telefonkontakte, Publikumsverkehr
Post-, Fax-, E-Mailservice
Raumservice
Terminplanung und –überwachung
Datenerfassung und –verwaltung
Organisation von Dienstreisen, Tagungen, Veranstaltungen und Konferenzen
Rechnungserstellung, Zahlungsverkehrskontrolle, Mahnwesen
Entwurf, grafische Gestaltung, Design im Bereich Online-Dienste/Internet
Softwarelokalisierung
Layoutkontrolle
Softwareschulungen
Blogging, journalistische und redaktionelle Tätigkeiten
Schulungen für Sprachtechnologien
Terminologiearbeit
Relocation
Stadtführungen, Unterricht und Coaching im Bereich Kommunikation
Autor und Dozent im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit
Technischer Redakteur: Auf Anfrage
Beitragsfrei mitversichert
gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers
Angestellte, Praktikanten und Werkstudenten
Beauftragung freier Mitarbeiter
Mietsachschäden an beweglichen Gegenständen (z.B. Dolmetscherpult) bis 10.000 Euro
Schlüsselverlust fremder beruflicher Schlüssel (wichtig für Sprachlehrer!)
Highlights
Versicherungsschutz weltweit - einschließlich USA/Kanada
Verschiedene Deckungssummen wählbar
Kombination von Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht-, Cyber-, Sachinhalts- & Elektronikversicherung bei einem Versicherer - Schadenbearbeitung aus einer Hand!
Kündigungsverzicht im Schadenfall durch den Versicherer
10 Prozent Nachlass für Vereidigung, Beeidigung, Ermächtigung
10 Prozent Nachlass für eine Vertragslaufzeit ab 3 Jahren
5 Prozent Nachlass bei Abschluss ab drei Modulen (z. B. Berufs-, Vermögensschaden-Haftpflicht- und Cyberversicherung)
Kündigungsfrist 1 Monat zum Vertragsablauf
Versicherbar sind Mitglieder mit Sitz in Deutschland und Österreich
GbR, GmbH, OHG, UG und Partnerschaftsgesellschaft kann Versicherungsnehmer werden, wenn alle Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer Verbands-Mitglieder sind
Es muss nicht angezeigt werden, ob die versicherte Person als Dolmetscher und/oder Übersetzer tätig ist, denn beide Tätigkeiten sind grundsätzlich abgesichert
Geltungsbereich
Für die BDÜ Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung besteht weltweiter Versicherungsschutz einschließlich USA/Kanada
Beitragsberechnung
Der Beitrag richtet sich nach dem Jahresnettoumsatz und der gewählten Versicherungssumme