Stichwort Altersvorsorge: Niemand hat ihn eigenhändig unterzeichnet und dennoch gilt er für alle:
Der Generationenvertrag der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint ist damit das Umlageverfahren, auf dem unser Rentensystem beruht.
Vereinfacht kann man sagen: Die monatlichen Einnahmen der Rentenversicherung werden an die aktuelle Rentnergeneration ausgezahlt.
So stützt und unterstützt die Generation, die im Berufsleben steht, die Generation, die sich im Ruhestand befindet.
Das Prinzip funktioniert so lange gut, wie die Einnahmen der Rentenkasse nicht unter die monatlichen Auszahlungen sinken, also mehr Beiträge durch freiwillige Mitglieder, sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Unternehmen in den „Rententopf“ eingezahlt werden, als Rentenbezieher Geld aus diesem Topf erhalten.
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Die Rentner waren wieder einmal auf der Strecke geblieben, das erste Mal nach dem 1. Weltkrieg und zum zweiten Mal nach Ende des 2. Weltkriegs.
Mitte der 1950er-Jahre betrug ein mittleres Monatseinkommen 350 DM, die Durchschnittsrente lag etwa bei 70 DM. Dies war für viele Renter zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer fühlte sich gegenüber den Rentnern in der Pflicht, versprach eine große Rentenreform und hielt sein Versprechen:
1957 wurde der Generationenvertrag eingeführt, der bereits in der Planungsphase massiver Kritik ausgesetzt war, weil die Rentenhöhe auf – für damalige Zeiten enorme – 70 Prozent des Durchschnittseinkommens festgelegt wurde. Doch es waren nicht nur die Ökonomen, die die Pläne des Kanzlers kritisierten, auch die Demografen wiesen schon damals darauf hin, dass zukünftig immer weniger Erwerbstätige immer mehr und immer ältere Rentner zu versorgen hätten.
Denn schon Mitte der 1950er-Jahre zeichnete sich ab, dass die Lebenserwartung – somit die Dauer des Rentenbezugs und die Last für die Erwerbstätigen – enorm ansteigen würde.
Wie wir heute wissen, stieg die durchschnittliche Lebenserwartung zwischen 1955 und 2010 tatsächlich um 22 Jahre.
Zu allen Zeiten waren Familien mit 4 Kindern normal, 5, 6 oder 7 Kinder keine Seltenheit. Im Durchschnitt kamen in der Nachkriegszeit 2,3 Kinder auf die Welt. Auch der 1876 geborene Adenauer hatte 7 Kinder. Aus dieser Erfahrung heraus schmetterte er die Ängste vor dem, was wenig später mit dem „Pillenknick“ wahr wurde, mit seiner legendären Aussage ab: „Kinder kriegen die Leute immer.“ Dieser Satz war der größte Irrtum Konrad Adenauers und wurde zur Lebenslüge des Generationenvertrages.
Im Jahr 2014 wurden im Durchschnitt 1,47 Kinder geboren. Das ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes der höchste bisher gemessene Wert im wiedervereinigten Deutschland.
Trotzdem liegt die Zahl der Todesfälle immer noch weit über der Zahl der Geburten: Wie in allen Jahren seit 1972 starben mehr Menschen als Kinder geboren wurden.
Um den Generationenvertrag jedoch langfristig sichern zu können, hätten bereits seit Jahrzenten mehr Kinder geboren werden müssen. Das Problem ist nur: Die Frauen, die diese Kinder bekommen müßten, wurden gar nicht geboren. Deshalb wird die Bevölkerung immer älter und immer weniger!
Die Grundlage für die folgenden Zahlen sind Vorausberechnungen des Statistischen Bundesamtes bis 2060 und sind gerundet. Das Basisjahr ist 2013:
Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden: Bevölkerung Deutschlands bis 2060. 13. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung, 28.04.2015.
Im Jahr 2013 kommen knapp 3 Erwerbstätige auf eine Person im nicht mehr erwerbsfähigen Alter. Im Jahr 2060 beträgt dieses Verhältnis etwa 1:1.
Im Klartext: Aktuell zahlen knapp 3 Erwerbstätige in die Rentenkasse ein und sichern damit einem Rentner seine Altersrente. Wenn die heutigen Einzahler im Jahr 2060 ihre wohlverdiente Altersrente empfangen möchten, ist aber nur noch ein Erwerbstätiger übrig, der monatlich in die Rentenkasse einzahlt. Mit welcher monatlichen Rentenhöhe kann der Altersrentner dann rechnen?
Mit der Rente allein ist es aber nicht getan. Vor den gleichen Problemen stehen auch die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung…
Mit diesen Zahlen vor Augen sollten sich Selbstständige und Freiberufler glücklich schätzen, nicht wie die Angestellten zwangsweise in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen zu müssen. Aber auch sie müssen handeln, wenn sie nicht in die Altersarmut geraten wollen.
Weiter geht´s auf den Seiten PRIVATE ALTERSVORSORGE und BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG. Informativ ist auch das unten stehende Video über die Geschichte der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenn Sie wissen möchten, wie alt Sie tatsächlich werden könnten, starten Sie mit dem Lebenserwartungsrechner. Viel Spaß damit.
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Der Film gibt einen Einblick in die historische Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung von den Anfängen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zu den Problemen, die die Einführung des AVmG (AltersVermögensGesetz) erforderlich machten.
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