Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen, auch wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen für den Bauherrn.
Ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren! Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme.
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert. Dies kann sein z.B. ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder ein Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Zunächst prüft die Bauherren-Haftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert. Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss dies separat beantragt werden.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat, z.B. durch Sturm, Leitungswasser oder höhere Gewalt, Vandalismus Dritter, Beschädigungen von nicht mehr festzustellenden Personen (z.B. Badewanne oder Fensterscheibe zerkratzt). Mitversichert ist auch der Diebstahl fest eingebauter Sachen, sowie Glasschäden.
Bauhelferunfallversicherung
Häufig helfen Freunde und Bekannte auf der Baustelle mit. Kraft Gesetzes sind Bauhelfer über die Bauberufsgenossenschaft versichert. Bauherren, für die Bauhelfer tätig sind, sind verpflichtet, das Bauvorhaben dort anzuzeigen. Die Bauberufsgenossenschaft übernimmt die unfallbedingten Heilbehandlungskosten und evtl. auch gesetzliche Invaliditätsansprüche. Zusätzlich zur gesetzlichen Absicherung ist zu empfehlen, dass der Bauherr eine private Bauhelferunfallversicherung abschließt.
Weitere Infos erhalten Sie im Vergleichsrechner, im Podcast, und unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Ein Haus ist eine Anschaffung fürs Leben und außerdem noch teuer. Dafür wird gespart und dann jeder Raum bis ins kleinste Detail geplant. Der Traum vom Eigenheim ist jedoch schnell ausgeträumt, wenn der Bauherr nicht richtig versichert ist. Denn was passiert, wenn der Rohbau durch einen Brand zerstört wird? Wer haftet, wenn Passanten durch herunterfallende Bauteile verletzt werden? Und welche Versicherung springt eigentlich ein, wenn Freunde beim Bau helfen und etwas beschädigen? Die Antworten auf diese Fragen gibt es im aktuellen GDV-Podcast.
Freundlich zur Verfügung gestellt vom GDV