Als Betreiber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen tragen Sie – auch als Privatperson – die Verantwortung, wenn es durch den Austritt dieser Stoffe zu einer Verunreinigung von Gewässern kommt. Heizöltanks sind sicher die verbreitetsten Anlagen. Auslaufendes Öl kann Millionen von Litern Grundwasser verseuchen.
Die wichtigste rechtliche Grundlage für Ihre Haftung als Betreiber findet sich in § 22 Wasserhaushaltsgesetz:
„(1) Wer in ein Gewässer Stoffe einbringt oder einleitet oder wer auf ein Gewässer derart einwirkt, dass die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändert wird, ist zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet. Haben mehrere die Einwirkungen vorgenommen, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet; Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht ist.
(3) Kann ein Anspruch auf Ersatz des Schadens gemäß § 11 nicht geltend gemacht werden, so ist der Betroffene nach § 10 Abs. 2 zu entschädigen. Der Antrag ist auch noch nach Ablauf der Frist von 30 Jahren zulässig.“
Die Gewässerschaden-Haftpflicht ist für Hauseigentümer und Hausmieter gedacht, die über einen Öltank verfügen. Denn sollte aus irgendeinem Grund Öl austreten und anderen einen Schaden zufügen (z.B. durch Verseuchung des Grundwassers), so haften Sie als Eigentümer oder Hausmieter.
Grundsätzlich sind alle Personen- und Sachschäden, die durch das Auslaufen fahrlässig einem Dritten zugefügt werden, versichert. Zunächst prüft die Gewässerschaden-Haftpflicht, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Gewässerschaden-Haftpflicht getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Gewässerschaden-Haftpflicht im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Dies trifft auch auf Kosten zu, die anfallen, um eine Verunreinigung von Gewässern zu verhindern oder einzudämmen (Rettungskosten).
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Mehrfamilienhäuser oder Häuser, die einer Eigentümergemeinschaft gehören, fallen nicht mehr unter den Deckmantel einer Privathaftpflichtversicherung. Schäden, die durch Gebäude- oder Grundstücksbestandteile (z. b. Ziegel, Bäume) entstehen, können nur über eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Auch Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht (z. B. Vernachlässigung der Streu- und Räumpflicht) fallen unter den Schutz dieser Versicherung.
Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung
Rund um Immobilien gibt es immer wieder Schwierigkeiten. Schadenersatzforderungen, obwohl kein Verschulden Ihrerseits vorliegt, ungerechtfertigte Anliegerabgaben, etc. Um sich hier Recht verschaffen zu können, ohne die Kosten eines Rechtsstreits fürchten zu müssen, eignet sich eine Haus- und Grundbesitzer-Rechtsschutzversicherung. Sie stärkt Ihnen den Rücken, damit Sie Ihr gutes Recht bekommen können.
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Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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Bei einer Routineübung am Samstag staunten Taucher der Wasserwacht nicht schlecht. Ursprünglich auf der Suche nach einer Brille fanden sie jedoch ein Motorrad auf dem Grund der Donau. Da sich die Bergung des Motorrades jedoch relativ aufwendig gestaltete, wurde sie erst am Sonntag Nachmittag durchgeführt. Mit speziellen Ballons, die am Motorrad befestigt wurden, um dann mit Luft aus den Taucherflaschen befüllt zu werden, konnte man das Wrack an die Oberfläche bringen. Mit mehreren Booten der Freiwilligen Feuerwehren und der Wasserwacht wurden Ölsperren errichtet. So konnte die Ausbreitung von Betriebsmitteln verhindert werden, die zu noch größeren Gewässerschäden geführt hätten. Auch die Feuerwehr Sinzing unterstützte die Einsatzkräfte von Land. Durch angebrachte Seile konnte das Wrack ans Ufer gezogen werden. Mithilfe eines Krans des Abschleppunternehmens wurde das Motorrad schließlich aus dem Wasser gehoben. Das geborgene Gefährt, das offensichtlich schon seit Langem im Fluss vor sich hin rostete, gibt den Ermittlern Rätsel auf: Wem gehört das Gefährt? Wurde es gestohlen? War es ein Unfall? Anhand der Fahrgestelltnummer soll nun heraus gefunden werden, was es mit dem Motorrad auf sich hat. Sogar das Kennzeichen befand sich noch an dem Gefährt. Nach einem dreistündigen Einsatz konnten die Einsatzkräfte abrücken. Die Suche nach der vermissten Brille konnte die Wasserwacht noch am Samstag mit Erfolg beenden.