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Fotovoltaikversicherung

Die Fotovoltaikversicherung – Schutz für Ihr Kraftwerk – Sicherung Ihrer Rendite!

Boss-Assekuranz Berlin - Fotovoltaikversicherung

Mit dem eigenen Kraftwerk auf dem Dach sieht man dem Anstieg der Strompreise gelassener entgegen als der Nachbar…

Eine Fotovoltaikanlage – Ihr Kraftwerk, das sich umweltschonend „selbstfinanziert“ und Sie unabhängiger von den großen Stromanbietern macht. Diese sensible Technik, ist zwangsweise auch den unschönen Seiten der Natur – wie z.B. Stürmen und Hagel – ausgeliefert.
Auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Diebstahl oder Vandalismus können dazu führen, dass Ihre geplanten Einnahmen schnell einbrechen.
Zusammen mit den aufzubringenden Reparaturkosten verschiebt sich die berechnete Rentabilität der Anlage auf unbestimmte Zeit und wird eventuell nie erreicht.

Für wen ist die Fotovoltaikversicherung?

Geeignet für alle Fotovoltaikanlagenbetreiber, insbesondere dann, wenn die Anlage kreditfinanziert ist.

Was ist versichert?

Alle Teile der Fotovoltaikanlage, insbesondere Module und Tragekonstruktion, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?

Versichert sind alle Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen, sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen, insbesondere durch:

  • Bedienfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Überspannung, Induktion, Kurzschluss
  • Brand, Explosion, Schmor- und Sengschäden
  • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck
  • Marder-/Tierbiss

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kriegsereignisse, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
  • Betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung und Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden

Wo gilt die Fotovoltaikversicherung?

Versicherungsschutz besteht für die montierten Anlagen am Versicherungsort.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Die Versicherungssumme setzt sich zusammen aus dem Neuwert der Anlage zuzüglich der Kosten für die Installation (inkl. Eigenleistungen).

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für den Ertragsausfall und den Minderertrag. Zusätzlich werden bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen folgende Kosten übernommen: Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-, Pflaster-, Maurerarbeiten.

Fotovoltaikversicherung – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig für Sie wird, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern mit Ihnen gemeinsam ohne Kosten für Sie.
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