Privat-Haftpflichtversicherung
Sie ist eine der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen überhaupt, denn:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ (§823 BGB).
Die Gefahr, im täglichen Leben Schaden anzurichten, ist immer gegeben. Gerade dann, wenn Personen geschädigt werden, können extrem hohe Schadenersatzforderungen auf Sie zukommen!
Versichert sind alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privat-Haftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
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Bauherren-Haftpflichtversicherung
Wer an-, um-, oder neu baut, haftet als Bauherr für die Sicherheit am Bau und die sich hieraus ergebenden Schäden.
Ungesicherte Schächte, herumliegendes Baumaterial usw. lassen das Schadenpotential rasch ansteigen. Dieser erhöhten Gefahr trägt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Rechnung.
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Bauleistungsversicherung
Feuer, extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur Ihren Zeitplan in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch Ihre Finanzierung erheblich!
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Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Die Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen – insbesondere von Heizöl – ist eine riskante Angelegenheit. Die Schadenhöhe ist riesig, wenn auch nur wenige Liter Öl das Grundwasser verschmutzen. Diese Kosten sind über eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung gedeckt.
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Haus- & Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Was bedeutet das für Sie? Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft. Es sei denn, Sie haben zur Schadenvorbeugung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet und können dies auch beweisen! Zusätzlich besteht natürlich für alle anderen Schäden auch die
Haftung nach § 823 BGB und der daraus abgeleiteten Verkehrssicherungspflicht.
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Hundehalter-Haftpflichtversicherung
Besitzer von Hunden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die von diesen Tieren verursacht werden, verantwortlich. Gerade weil Tiere unberechenbar sein können, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen.
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Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Besitzer von Pferden und anderen Haustieren sind grundsätzlich für die Schäden, die von diesen Tieren verursacht werden, verantwortlich. Gerade weil Tiere unberechenbar sein können, sollten Sie sich vor Schadenersatzansprüchen schützen.
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