6 bis 12 Monate Ausfall der Mieteinnahmen und Nebenkosten
Mietnomaden ziehen in ein Mietobjekt mit der festen Absicht, keine Miete zu zahlen. Sie wissen, dass es lange dauern kann, sie wieder los zu werden. Oft beschädigen sie außerdem noch mutwillig die Wohnung oder lassen sie verwahrlosen. Mietnomaden vor Abschluss des Mietvertrages zu erkennen, ist schwer, sie wieder aus der eigenen Immobilie herauszubekommen meist langwierig und finanziell belastend.
Nach der Kündigung vergehen oft 6 bis 12 Monate und in dieser Zeit werden weder die Miete noch die Nebenkosten gezahlt. Wird auch noch das Mietobjekt selbst beschädigt, summiert sich der finanzielle Verlust durch die Mietnomaden schnell auf einen häufig fünfstelligen Betrag. Besonders schlimm wird es, wenn bei einer Immobilienfinanzierung die Mieteinnahmen fest einkalkuliert wurden. Bleiben diese dann aus, kann die gesamte Finanzierung kippen.
Die Lösung
Eine Mietnomaden-Versicherung bei der Rhion-Versicherung – der Zusatzschutz für Vermieter vor den finanziellen Schäden durch Mietnomaden. Rhion leistet Entschädigung für den Mietausfallschaden (optional auch Sachschaden) der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume im Gebäude und Nebengebäude, die ausschließlich dieser Wohnung zuzurechnen sind.
Versicherte Leistungen
Miet- und Mietnebenkostenausfall ab der Kündigung für die Zeit, in welcher der „Mieter” die Wohnung weiterhin nutzt und die übliche Mietkaution aufgebraucht ist, insbesondere:
- Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
- Ersatz bei Ausfall von Miet- und laufenden Mietnebenkosten-Zahlungen für 6 oder 12 Monate wählbar (nach Aufbrauch der Kaution)
- Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens (Versicherungssumme 10.000 bis 50.000 Euro)
- Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
- Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
- Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
- Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
- Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben infolge von Verunreinigungen
- Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder den Tod des Mieters
Die Selbstbeteiligung beträgt je Versicherungsfall 20% des Schadens (min. 250, max. 1.000 Euro)
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