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BDÜ Berufsunfähigkeitsversicherung

BDÜ Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung lebensnotwendig?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Burn-out – und das ganze Leben steht plötzlich auf dem Kopf…

In Deutschland werden durchschnittlich 25 Prozent aller Erwerbstätigen berufsunfähig.  Trotzdem ist das Thema Berufsunfähigkeit für die meisten ein Tabuthema: „Mir wird schon nichts passieren.“ Sie vertrauen auf ihr Glück oder auf Vater Staat. Doch das kann fatale Folgen haben.

Die folgenden Auslöser führten im Jahr 2024 zu einer Berufsunfähigkeit:

  • 42 Prozent psychische Erkrankungen (z.B. Burnout, Depressionen)
  • 18 Prozent Tumorerkrankungen
  • 16 Prozent Erkrankungen des Bewegungsapparates (z.B. Bandscheibenvorfall)
  • 13 Prozent Sonstige Erkrankungen
  • 6 Prozent Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems
  • 5 Prozent Unfälle

 

Seit dem Jahr 2010 ist Burnout die häufigste Diagnose, die zu einer Berufsunfähigkeit führt; Rücken- und Gelenkleiden wurden davon auf Platz 2 verdrängt (Quelle: Ratingagentur Morgen & Morgen, 07.05.2021). Ein Burnout kann z.B. durch Termindruck, fehlende Erholungsphasen, Doppelbelastung, Konkurrenzdruck und Existenzangst resultieren.

Berufsunfähigkeit ist also nicht, wie oft fälschlicherweise angenommen, eher eine Folge schwerer körperlicher Arbeit. Sie kann ausnahmslos jeden treffen, weshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung auch von unabhängigen Verbraucherzentralen neben der Privat-Haftpflichtversicherung als wichtigste Versicherung überhaupt erachtet wird.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Beamte, Selbstständige sowie Freiberufler sind im Regelfall nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung und haben deshalb keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Der gesetzliche Rentenversicherungsträger zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Anspruch auf die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente hat man nur, wenn die oder der Erkrankte bzw. Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag einer beruflichen Tätigkeit nachgehen kann. Die Verweisung auf eine andere Tätigkeit kommt dabei in Betracht.

Unabhängig von der beruflichen Qualifikation kann der Rentenversicherungsträger auf eine „zumutbare“ Tätigkeit verweisen und damit die beantragte Erwerbsminderungsrente ablehnen. Auch bei gravierenden Erkrankungen besteht die Möglichkeit der Verweisung auf andere Berufe, siehe Downloads „Ablehnungsbescheid EU“.

Tritt der Versicherungsfall der Erwerbsminderung ein, müssen folgende versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, um den vollständigen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründen:

  1. Gesundheitliche Einschränkung auf nicht absehbare Zeit, die dazu führt, dass eine berufliche Tätigkeit zu weniger als drei Stunden täglich ausgeübt werden kann
  2. Die allgemeine Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung von fünf Jahren ist erfüllt
  3. In den fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit wurden mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge eingezahlt

Wer dies nicht erfüllt, erhält überhaupt keine Unterstützung vom Staat. Die einzige verbleibende Möglichkeit ist dann nur noch die Beantragung von Bürgergeld.

Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aufgrund der erschwerten Bedingungen verhältnismäßig selten ausgezahlt wird, sollten sich neben Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern auch sozialversicherungspflichtige Angestellte über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichern.

Was ist über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert?

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung bietet finanziellen Schutz bei Verlust der Arbeitskraft infolge von Krankheit, Körperverletzung, Kräfteverfall, Unfall oder Pflegebedürftigkeit. Bei Antragstellung können die Höhe der monatlichen BU-Rente inkl. der Möglichkeit einer dynamischen Anpassung und ein Versicherungsendalter vereinbart werden.

Eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit liegt im Regelfall dann vor, sobald ein BU-Grad von mindestens 50 Prozent für prognostiziert mindestens die nächsten sechs Monate erreicht wird.

Je nach Tarif sollte im besten Fall nur der zuletzt ausgeübte Beruf für die Leistungsprüfung herangezogen werden, der Versicherer über hervorragende Leistungs- und Prozessquoten verfügen („Zahlungswillen“) und im BU-Leistungsfall nicht auf eine andere Tätigkeit verweisen können, um nur einige wichtige Leistungspunkte zu nennen, die in den teils sehr komplexen Bedingungswerken verankert sind.

Sonderkonditionen für Verbandsmitglieder in der BDÜ Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Rahmenvertrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung wurde im Jahr 2007 durch die Boss-Assekuranz ausgehandelt und zwischen dem BDÜ e.V. sowie der HDI Lebensversicherung AG geschlossen. Die HDI ist eine Tochter der Talanx AG, Deutschlands drittgrößter Versicherungsgruppe.

Der Abschluss zu Sonderkonditionen ist exklusiv über die Boss-Assekuranz für Mitglieder des BDÜ, VKD und VVU möglich. Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, in häuslicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährten und unterhaltspflichtige Kinder von Verbandsmitgliedern profitieren ebenfalls von den Sonderkonditionen.

Profitieren Sie vom leistungsstärksten Produkt für Dolmetscher und Übersetzer am deutschen Markt.

HIGHLIGHTS:

  • Exklusiv für BDÜ-Mitglieder: Aufgrund einer verbesserten Berufsgruppeneinstufung („Risikogruppe“) erhalten Verbandsmitglieder einen dauerhaften Beitragsnachlass zwischen 10 und 20 Prozent
  • Exklusiv für BDÜ-Mitglieder: Der Vertragsabschluss kann gegen eine stark vereinfachte Gesundheitsprüfung erfolgen
  • Als einziger Versicherer in Deutschland verzichtet der HDI bei sprachmittelnden Personen bei Meldung eines BU-Leistungsfalles auf jegliches Verweisungsrecht in andere Berufe (Verzicht auf die abstrakte und konkrete Verweisung)
  • Im BU-Leistungsfall ist eine Verweisung bei beruflicher Neuorientierung ausgeschlossen, sofern im vorherigen Beruf weiterhin eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit besteht, sodass neben der BU-Rentenzahlung ein zusätzliches Einkommen erzielt werden kann (Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Nachprüfung)
  • Erste-Hilfe-Leistungen bei vollständiger Blind- und Taubheit sowie bei kompletter Querschnittslähmung
  • Weltweiter Versicherungsschutz. Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit im Ausland besteht keine Rückkehrpflicht nach Deutschland. Der HDI akzeptiert Arztberichte vor Ort. Eine ggf. in Deutschland erforderliche Überprüfung erfolgt auf Kosten des HDI. Entstehende Arzt-, Reise- und Unterbringungskosten werden vom HDI übernommen
  • Beitrag und Leistung können mit bis zu 5 Prozent jährlich dynamisiert werden, die BU-Rente im Leistungsfall mit bis zu 3 Prozent
  • Optional können gegen einen Beitragszuschlag Leistungen bei Krankschreibung versichert werden
  • Bedarfsgerechte Erhöhung der BU-Rente im Rahmen umfangreicher Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeiten – Nach Antragsannahme besteht Anspruch auf Versicherungsleistungen ab dem 1. Tag der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend
  • Exzellente Annahme-, Leistungs- und Prozessquoten. Im Jahr 2025 wurden ca. 87 Prozent aller Leistungsanträge durch die HDI Lebensversicherung bewilligt. Der Marktdurchschnitt lag bei ca. 81 Prozent
  • Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit wird nur der zuletzt ausgeübte Beruf geprüft, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war
  • Der medizinische Nachweis der gesundheitlichen Beeinträchtigung kann durch einen beliebigen Arzt erbracht werden
  • Keine Meldepflicht bei gesundheitlichen Verbesserungen im BU-Leistungsfall. Die Gefahr, zu viel gezahlte BU-Renten zurückzahlen zu müssen, besteht demnach nicht
  • Flexible Lösungen bei Zahlungsschwierigkeiten
  • Ab sofort können auch Schüler zu BDÜ-Sonderkonditionen versichert werden

Schadenbeispiel

Eine Dolmetscherin, deren Haupttätigkeit darin besteht, als Simultandolmetscherin bei Kongressen der UNO oder anderen internationalen Einrichtungen zu arbeiten, kann ihre Stimme verlieren. Sie kann dann ggf. noch in einem Verlag oder einem Übersetzungsbüro arbeiten und hier durch Übersetzungen von Texten, Schriftstücken oder Dokumenten am PC ihren Lebensunterhalt bestreiten. Je nach Bedingungswerk des Versicherers kann sie dann konkret verwiesen werden und erhält keine BU-Rente. Versicherer, die nicht auf die konkrete Verweisung verzichten, werden den Antrag auf BU-Leistungen unter Umständen ablehnen und die Dolmetscherin auf ihre Übersetzungstätigkeit verweisen.

Der HDI verzichtet darauf, die Dolmetscherin auf diese Tätigkeit zu verweisen. Ihr letztes Tätigkeitsprofil sah das Simultandolmetschen bei Veranstaltungen außerhalb des Büros vor. Sollte sie diese konkreten Dolmetschtätigkeiten nicht mehr ausführen können, dann wird sie nicht auf die bereits ausgeübte berufliche Tätigkeit im Übersetzungsbüro verwiesen. Im Leistungsfall erbringt der HDI bei bedingungsgemäßer BU die vereinbarten Leistungen und zwar auch dann, wenn sie bereits konkret einer anderen Tätigkeit, beispielsweise in einem Übersetzungsbüro, nachgeht. Dadurch kann im BU-Leistungsfall ein zusätzliches Einkommen generiert werden. Die Gewichtung der jeweiligen Tätigkeiten ist dabei nicht relevant.

Welche Gefahren und Schäden sind u.a. nicht versichert?

  • Innere Unruhen, an denen die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat
  • Absichtliche Herbeiführung des Versicherungsfalls, außer bei krankhafter Störung der Geistestätigkeit
  • Strahlenschäden mit Involvierung Katastrophenschutzbehörde

Hingegen besteht Versicherungsschutz für

  • Kriegerische Ereignisse, bei Aufenthalt im Ausland ohne aktive Beteiligung
  • Straftaten, fahrlässige und grob fahrlässige Verstöße sowie Delikte im Straßenverkehr

Sie haben 2 Möglichkeiten, um die BDÜ Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschliessen!

1. Abschluss mit umfassender Gesundheitsprüfung

  • 23 Gesundheitsfragen
  • Abfragezeitraum: 3 und 5 Jahre (ambulant), 10 Jahre (gravierende Erkrankungen)

2. Abschluss der Top-BU mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung

  • 7 Gesundheitsfragen
  • Abfragezeitraum: 3 Jahre (ambulant), 10 Jahre und stationär)
  • maximale monatliche BU-Rente: 2.000 EUR

Nach den Erfahrungen mit der HDI Lebensversicherung AG sind 85 Prozent der anfragenden Personen im Rahmen der Top-BU versicherbar. Davon können 70 Prozent die Gesundheitsfragen verneinen. Bei 15 Prozent besteht eine Versicherungsmöglichkeit mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Eine Dread Disease und/oder eine Grundfähigkeitsversicherung können eine gute Ergänzung oder sogar eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Da diese Varianten nur bei Verlust bestimmter Fähigkeiten (z.B. Treppen steigen) bzw. bei bestimmten Erkrankungen leisten, werden die Gesundheitsangaben im Regelfall nicht ganz so streng bewertet, wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Da die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig vom Auslöser der Arbeitsunfähigkeit leistet, sollte sie grundsätzlich die erste Wahl darstellen.

Zusätzlich ist eine Unfallversicherung unter Umständen ratsam, weil nur in wenigen Fällen Versicherungsschutz über die gesetzliche Absicherung besteht. In 70 Prozent aller Fälle besteht kein Leistungsanspruch. Dies gilt z.B. für alle Unfälle, die sich in der Freizeit ereignen.

Des Weiteren empfiehlt sich der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung. Falls Sie nach einem Unfall oder schwerer Krankheit zum Pflegefall werden und auf fremde Hilfe angewiesen sind, bietet diese Zusatzversicherung finanzielle Unterstützung. Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bietet nur eine Mindestabsicherung. In der Regel sind hohe Zuzahlungen z.B. für die Unterbringung im Pflegeheim nötig. Wenn Ihre Rücklagen nicht ausreichen, haften die Angehörigen.

BDÜ Berufsunfähigkeitsversicherung – Wie geht´s weiter?

Weitere Infos erhalten Sie im Video und unter Downloads.
Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass es ohne professionelle Hilfe schwierig werden kann, die richtige Absicherung zu finden. Gern helfen wir Ihnen dabei. Ob und wo Sie versicherbar sind, prüfen wir gern im Rahmen einer anonymen und unverbindlichen Risikovoranfrage. Dieser Service ist selbstverständlich kostenfrei.

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen? In diesem Fall ist eine Überprüfung auf Beitrag und Leistung sinnvoll. In den meisten Fällen können wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz preisgünstiger und leistungsstärker gestalten, auch wenn die bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung bereits vor einigen Jahren abgeschlossen wurde.

Bitte rufen Sie uns an oder nutzen Sie die Buttons „Terminvereinbarung“ bzw. „Angebotsanforderung“. Anschließend setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit wir Ihr Anliegen besprechen können.


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Die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Video

Nicht mehr im ausgeübten Beruf arbeiten können ist für viele immer noch ein schwer vorstellbares Thema. Die Statistik spricht hier eine deutliche Sprache. Sehen Sie, wie es Miris Freundin erging, als das Schicksal zuschlug.


Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig ist

Unfall, Krankheit, zu viel Stress am Arbeitsplatz: Jeder vierte Deutsche musste bereits seinen Job an den Nagel hängen, weil ihn der Arzt berufsunfähig geschrieben hat. Und das betrifft längst nicht mehr nur klassische Risikoberufe aus dem Handwerk, wie Dachdecker oder Gerüstbauer beispielsweise, sondern auch immer mehr Menschen, die einen Bürojob haben. Warum eine Berufsunfähgkeitsversicherung wichtig ist und was sie Betroffenen bringt, erklärt GDV-Versicherungsexpertin Una Großmann im Video.

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Berufsstarter - Wichtige Versicherungen-11.2019
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Bausteine der Invaliditaetsabsicherung-01.2021
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