Dienstherrenwechsel
GKV:
Wechseln GKV-Versicherte zum Bund oder in ein anderes Bundesland, das die pauschale
Beihilfe nicht anbietet, verlieren sie diesen Zuschuss. Den Gesamtbeitrag zur GKV müssen
sie
dann allein zahlen.
PKV: Bei Dienstherrenwechsel haben Sie Anspruch darauf, Ihren Versicherungsschutz
flexibel an
den neuen Beihilfesatz anzupassen. Beantragen Sie dies innerhalb von 6 Monaten nach
Änderung
ihrer Beihilfe, erfolgt die Anpassung ohne neue Gesundheitsprüfung.
Leistungen
GKV: In der
GKV
werden die Leistungen vom Gesetzgeber
definiert und können auch gestrichen werden. Sie müssen laut Sozialgesetzbuch nicht nur
ausreichend und zweckmäßig, sondern auch wirtschaftlich sein.
PKV: In der
PKV können die Beamten einen
maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz in Ergänzung zur individuellen Beihilfe
wählen,
der die Restkosten deckt. So lassen sich über die Kombination aus Beihilfe und PKV alle
Leistungen im Krankheitsfall inklusive der nachstehend genannten Mehrleistungen bis
nahezu
100 Prozent absichern:
• Zahnersatz: Erstattung tatsächlicher Aufwendungen
• Physiotherapie
• implantologische Leistungen, Hörgeräte
• Heilpraktiker-Leistungen
• Wahlleistungen im Krankenhaus (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung)
Beiträge im aktiven
Dienst
GKV: Bei
Verdiensten um die Beitragsbemessungsgrenze
zahlen kinderlose GKV-versicherte Beamte seit dem 1. Januar 2022 einen Beitrag von ca.
900
Euro monatlich einschließlich der Pflegepflichtversicherung.
PKV: Je nach
gewähltem Tarif zahlen Beamte in der PKV
zwischen 200 und 300 Euro monatlich und dies bei viel besseren Leistungen.
Beiträge im
Alter
GKV: Der
Status
eines freiwillig Versicherten, den
Beamte in der GKV immer haben, bringt erhebliche Mehrbelastungen mit sich: Im
Pensionsalter
wird nicht nur ein Krankenversicherungsbeitrag auf die Pension fällig, sondern auch auf
alle
zusätzlichen Einkünfte, denn freiwillig GKV-Versicherte müssen auch auf Einnahmen aus
privaten Renten, Kapitalerträgen und Mieteinkünften den vollen GKV-Beitrag zahlen.
PKV: Für
PKV-versicherte Beamte reduzieren sich im
Alter die Kosten für ihre Krankenversicherung, denn Sie zahlen lediglich Beiträge für
die
anteilige PKV-Restkostenversicherung (im Berufsleben 50 %, im Alter - abhängig vom
Bundesland
- meist nur noch 30%), weil der Beihilfeanspruch mit der Pensionierung auf 70 %
steigt.
Leistungskürzungen
GKV: In der
GKV
wurden die Leistungen in den letzten
50 Jahren massiv gekürzt und es steht zu befürchten, dass sich dies auch in der Zukunft
fortsetzen wird.
Siehe: „Gesundheitsversorgung von morgen“ unter:
https://www.boss-assekuranz.com/privatkunden/
krankenversicherung/gesetzlich-oder-privat/
PKV: Das
Leistungsversprechen der PKV gilt zeitlich
unbegrenzt. Kürzungen Ihres vertraglich vereinbarten Versicherungsschutzes können weder
einseitig durch Ihre Krankenversicherung noch durch den Gesetzgeber vorgenommen werden,
denn:
Vereinbarte Leistungen sind privatrechtlich geschützt und gelten ein Leben
lang!
Absicherung mit
Vorerkrankungen / Behinderung
GKV: Da in
der
GKV keine Gesundheitsfragen gestellt
werden, ist die Aufnahme problemlos möglich.
PKV:
Innerhalb
von 6 Monaten nach der erstmaligen
Verbeamtung garantiert Ihnen die PKV grundsätzlich die Aufnahme: Die sogenannte
Öffnungsaktion der PKV bietet Ihnen und ihren Angehörigen einen einfachen, erleichterten
Zugang zur PKV – unabhängig vom Gesundheitszustand.
Fazit
GKV: Da mit
der
sogenannten pauschalen
Beihilfegewährung eine Art Arbeitgeberzuschuss gezahlt wird, aber die GKV keine
Ergänzungsversicherung zum bestehenden Beihilfeanspruch kennt und deshalb viele
Leistungen
(z.B. aufwendigen Zahnersatz) nicht übernimmt, wird für Beamte in der Regel die GKV
teurer
als die PKV, trotz schlechterer Leistungen.
PKV: Deshalb
ist
die PKV für Beamte traditionell
erste Wahl: 93 % von ihnen sind PKV-versichert, weil damit der bestehende
Beihilfeanspruch
auf nahezu 100 % ergänzt werden kann. Zum einen ist die PKV deshalb preisgünstiger, zum
anderen kommt der Beamte in den Genuss der besseren privatärztlichen Leistungen.
Daher empfehlen wir
Beamten den Abschluss der
PKV
Mehr als 30 private Krankenversicherungen bieten ihre Leistungen an und diese weichen –
ebenso wie die Beiträge – stark voneinander ab. Für den Laien ist daher eine
Vergleichbarkeit
kaum gegeben.